-stellt man fest, dass für einen Antrag auf Befreiiung neue Abgabe-Fristen bestehen?
Man lässt notgedrungen, weil das Kind krank ist, den Antrag von einer zweiten Person abholen, die ihn mit den Worten
„Die Frau Soundso müsse bald mal diesen Antrag stellen.“, verweist aber nicht auf die dort aufgeführten neuen Abgabefristen.
Nein, die Abgabefristen hierfür sind auch nicht bei den Semesterterminen zu finden.
Werden 500 Euro mehr an Semestergebühren dieses Semester fällig.
Gut, das das Bafög seit April 2012 in Bearbeitung ist. Es gibt weder einen Bescheid, also auch kein mögliches Rechtsmittel, noch
gar eine Zahlung.
Es fehlen seit April jeden Monat mehr als 300 Euro, die Betreuungskosten für die Wechseljahre können vom Leistungsträger
nicht berechnet werden…..müssen also auch vorgeleistet werden….
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.