C. mich völlig romatisch beim Einräumen der Wocheneinkäufe, um genau zu sein beim Reinhiefen des Waschpulver und des Mineralwassers in den Hausfrauenbomber gefagt hatte:
„Würdest Du mich heiraten?“ Und meine Kurz-Blöd-Guck-Phase dazu genutzt hatte, es zu konkretisieren mit „..Aus wirtschaftlichen Gründen…“
Sprachen wir über die Möglichkeiten des Zusammenziehens. Wenn also C. und ich die Haushalte zusammen legen, sind wir somit eine Bedarfsgemeinschaft. Das Hartz4 für die mitgebrachten fünf Kinder fällt weg, C. hat sie zu ernähren, was er selber nicht als Problem sieht. Weiter geht`s: Solange ich Bafög habe, sind wir über dem Hartz4 Satz. Fällt das weg, sind wir sieben Euro drunter. Nun gut.
Aber: Da gab es noch eine Erkundigung einzuholen, ohne die keinerlei Entscheidung zu treffen war.
Bisher wird die Tagesbetreuung von klein C. weitestgehendst bezahlt. C. zahlt das, was die Behörde nicht übernimmt, dazu, denn die Stundenzahl ist mit 25 Wochenstunden für ein Vollzeitstudium zu gering und auch in den Semesterferien sind 25 Stunden da, die eigentlich nicht da wären, weil Muttern dann ja zuhause ist, wobei es keine Rolle spielt, daß die Betreeung eine Kleinkindes und das Lernen für Klausuren schwerlich unter einen Hut zu bekommen sind.
Nun gut, weiter. Also bin ich zu der Dame und habe sie gefragt: Es ist ganz einfach, wenn C. und ich eine Haushaltsgemeinschaft bilden, dann wir sein Einkommen und mein Einkommen genommen, zusammen gerechnet und ein bischen was abgezogen und zack zahlt er die Betreuung des Kindes selber. Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein,daß bei der Berechnung der Freibeträge im Bezug auf die Berechnung der Kinderbetreuungskosten die mitgebrachten, unterhaltslosen Stiefkinder mit keinem Wort erwähnt worden sind, weil die spielen laut Auskunft der Dame vom Amt keine Rolle.
Sie empfahl uns, zwei Wohnsitze zu haben und an einem zusammen zu wohnen. Äh, nee, ganz sicher nicht.
Im Klartext bedeutet das einfach folgendes: Den Teil seines Einkommens, den er für den Unterhalt der Stiefkinder aufbringt, den muss er auch gleichzeitig für die Betreuungskosten seiner Tochter aufwenden. Ich habe vorgeschlagen, wir jagen die Scheine monatlich über denScanner und drucken sie dann einfach noch mal aus. Dann kriegt immer einer das Originalgeld und der andere die Kopie. Wechselseitig, damit es gerecht zu geht.
Wäre jetzt aber C. nicht klein C.´s Vater, dann wäre alles beim alten und die Behörde würde die Betreuungskosten zahlen.
DAS versteh jetzt mal einer…..
Jedenfalls langer Rede kurzer Sinn: Wir lassen das man , wie es ist . Is irgendwie nicht realisierbarer.