Antwort auf Anruf aus der Hauptschule

Sehr geehrte Frau R.,

gern können Sie die von Ihnen sichergestellte Substanz aus den Taschen von D. dem Ihnen privat bekannten Polizisten zur Überprüfung geben; wenn er der Meinung ist, er muss Fussel aus Taschen ins Labor schicken, dann soll er das tun.

D. hat mir erklärt, das er der Einzige gewesen sei, der aufgefordert worden war, seine Taschen zu lehren, obwohl dort einige in Gruppe standen. Wenn er dieser Aufforderung nicht Folge leiste, werde man die Polizei holen. Ich habe ihm gesagt, dass man, wenn man nichts zu verbergen hat, sogar darum bittet.
Sind Sie wirklich der Meinung, jemand habe Drogen lose in der Tasche und laufe damit rum? Auch der Ihnen bekannte Polizist wird Ihnen tatsächliche Umstände des Drogenhandels erklären können. Und vielleicht sogar mal eine Schulung zur Senbsibilisierung mit Anschauungstücken.

Hier die Telefonnummer unseres Rechtsanwaltes: 0551/XXXXXX, Rechtsanwalt in Göttingen.
Er wird Ihnen sicherlich sagen können, wie fragwürdig eine solche Aktion ist und wieviel Beweiskraft Fussel und von nicht berechtigten Menschen sichergestellte Beweisstücke haben.

Damit ist die Sache insoweit für mich vom Tisch, außer dem Umstand, dass ich erwarte, das Sie mich anrufen, wenn Sie noch einmal D. Taschen kontrollieren wollen. Dann wird gewartet, bis ich da bin.  Und dem Tipp-Geber können Sie gern etwas von mir ausrichten: Unsere Welt ist leider voll von solchen Idioten. Und mit sowas scherzt man nicht!

Mit freundlichen Grüßen,